Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die gemietete Wohneinheit bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war - bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag geschlossen ist. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 17 Uhr.

3. Die Wohnung Sonne darf nur mit max. 4 Personen, die Wohnung Ferhaaling und Guard nur mit max. 2 Personen, bewohnt werden und nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Eine Untervermietung ist nicht gestaettet. In der Wohnung darf nicht geraucht werden. Die Mitnahme von Tieren jeglicher Art ist untersagt.

4. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.

5. Für Gastaufnahmeverträge gelten die Bestimmungen des Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches. Nach § 552 BGB wird der Mieter nicht dadurch von der Entrichtung des vereinbarten Mietzinses befreit, wenn es aus in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, wie z.B. Urlaussperre, Krankheit, Tod usw., oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z.B. schlechtes Wetter, Abbestellfristen für gemietete Objekte, sieht der Gesetzgeber nicht vor.

6. Der Vermieter ist gehalten, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen das betreffende Zimmer oder die sonstige Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten.

7. Der Vermieter ist gehalten, die ersparten Aufwendungen, wie z.B. Bettwäsche, abzusetzen. In der Rechtsprechung haben sich hierfür folgende Erfahrungssätze als Durchschnittswerte ergeben:

Übernachtung: 10%

8. Rücktritt durch den Mieter:

a) Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

b) Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20% (mindestens jedoch 25 €)

Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%

danach und bei Nichterscheinen: 90%

9. Endreinigung: Wir berechnen keine Endreinigung. Daher bitten wir unsere Gäste die Wohnung im gereinigten Zustand zu übergeben. Darunter verstehen wir: besenrein, abgezogene Betten, abgewaschenes Geschirr, saubere Kochtöpfe und Backofen, abgetauten Kühlschrank und Müllentsorgung.